Cargobike Kaufprämien/Förderungen

Wir freuen uns, dass auch die Politik das Potenzial der Cargobikes für nachhaltige urbane Mobilität erkannt hat. In vielen Bundesländern oder Städten gibt es Kaufprämien.

Wir haben auf dieser Seite die für unsere Region relevanten Förderungen zusammengefasst. Solltest du nicht in der Nähe wohnen, schau doch mal bei Cargobike Jetzt auf der Website. Dort sind viele Kaufprämien aufgeführt.

Für Privatleute

Förderung der STAWAG

1. Was fördern wir?
Wir fördern fabrikneue Elektro-Motorroller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis
zu 80 km/h

Wir fördern fabrikneue Elektro-Lastenräder. Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte
Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche etc.). Pedelecs mit angebauten Sattel-
taschen o. Ä. gelten nicht als Lastenräder.

Sowohl E-Roller als auch E-Lastenräder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet
und zugelassen sein.

Nicht förderfähig sind Fahrzeuge, die unter die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKVO) fal-
len (z. B. E-Scooter, Segways, Hoverboards etc.)

2. Wie fördern wir?

E-Roller und E-Lastenräder fördern wir mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaf-
fungskosten (brutto) bis max. 300 Euro.

Den Förderbetrag erhalten Sie per Überweisung auf das bei der STAWAG hinterlegte Konto.

Pro Kundennummer ist die Förderung auf ein Fahrzeug begrenzt.

Die Förderung kann einmal alle vier Jahre beantragt werden.

3. Wen fördern wir?

Folgende Bedingungen erfüllen Sie, wenn Sie eine Förderung beantragen wollen:

Sie besitzen einen E-Roller/ein E-Lastenrad, dessen Kauf-/Leasingbeleg nicht älter als 1 Mo-
nat ist. Käufer/in und Vertragspartner/in müssen identisch sein.

Sie sind Stromkunde der STAWAG und haben zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Rech-
nungen der STAWAG vollständig beglichen.

Unsere Förderprogramme gelten im gesamten Postleitzahlen-Gebiet 52XXX.

Förderantrag

Förderung der Stadt Aachen

Antragsberechtigung


Gefördert werden Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem
im Haushalt lebenden Kind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

Erstwohnsitz in Aachen

mindestens ein Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt

Davon abweichend werden auch Personen gefördert, die nach eingehender individueller Prüfung und
Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten für eine Förderung in Frage kommen. Als Beispiele seien hier
genannt:

Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, auch wenn die zu befördernde Person das
Alter von 18 Jahren überschritten hat.

Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen.

Förderung von Antragsstellenden mit besonderer Multiplikatorwirkung, wie beispielsweise
Beschäftigte in der Kindesbetreuung, wenn das Rad nachweislich auch im Rahmen der Tätigkeit
eingesetzt wird

Fördergegenstand: Lastenräder


Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei oder dreirädrigen, serienmäßigen Lastenrades, welches mehr
Ladevolumen bzw. gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim
Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen
erfüllen:

verlängerter Radstand von mindestens 130 cm bei zweirädrigen Lastenrädern

Zulassung für mindestens 45 kg Zuladung (ohne Fahrer)

Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem Lastenrad verbunden ist, mit einem Transportvolumen von
mindestens 70 Litern

Abweichend davon werden auch so genannte Longtails/ Backpacker gefördert, wenn diese über eine
unlösbar mit dem Lastenrad verbundene Ladefläche verfügen oder fahrzeugtypische Komponenten gekauft
werden, welche auch diese Räder zum Einsatz als Lastenrad befähigen. Dazu gehört bspw. die Kombination
eines festverschraubten Transportbehälters am Lenker mit mehreren Kindersitzen hinter dem Fahrersitz.
Räder die nur Platz für einen Kindersitz auf dem Gepäckträger bieten, sind nicht förderfähig.

Die Stadt Aachen behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen, wenn die Befähigung zum Lastenrad
nicht oder nicht eindeutig einzuordnen ist.

Gefördert werden zulassungs und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit oder ohne batterieelektrischer
Tretunterstützung. ELastenräder dürfen eine maximale Motorleistung von 250 Watt nicht überschreiten

Fördergegenstand: Anhänger

Gefördert wird der Kauf eines ein oder zweirädrigen Lasten/ Kinderanhängers mit und ohne elektrischen
Antrieb

Link zum Antrag

Förderhöhe der Stadt Aachen:

  • Einkommensgruppe
    Jahreseinkommen
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • 28.000€
  • 40.000€
  • 54.000€
  • 68.000€
  • 87.000€
  • 105.000€
  • 120.000€
  • über 120.000€
  • Förderhöhe E-Lastenrad
  • 2500€
  • 2200€
  • 2000€
  • 1600€
  • 1200€
  • 800€
  • 300€
  • 0€
  • Förderung Lastenrad unelektrisch
  • 1250€
  • 1100€
  • 1000€
  • 800€
  • 600€
  • 400€
  • 150€
  • 0€
  • Förderhöhe Fahrradanhänger
  • 400€
  • 350€
  • 300€
  • 200€
  • 100€
  • 100€
  • 0€
  • 0€

Für Gewerbetreibende

Förderung der Bundesregierung

Ab wann?

01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024

Für wen?

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

Wofür?

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wieviel?

25 %, max 2500 €

Infoseite Bafa

NRW Förderung (pro.gress nrw)

Ab wann?

01.10.2018 bis 31.12.2023

Für wen?

Juristische Personen (Unternehmen, Kommunen, …)

Wofür?

Cargobikes mit Pedelec-Antrieb

  • Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer
  • verlängerter Radstand oder eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit (z. B. ein fest installierter Lastenbehälter)

Wieviel?

  • Unternehmen*
    • max. 30%, max. Förderhöhe 2100€, 5 Stck. / Jahr
  • Kommunen**
      • max. 60%, max. Förderhöhe 4200€, 5 Stck / Jahr

    *     Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften

    (De-minimis-Beihilfen insgesamt maximal 200 000 € in drei Steuerjahren. → Weitere Informationen)
    **   Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

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