Cargobike Kaufprämien/Förderungen
Wir freuen uns, dass auch die Politik das Potenzial der Cargobikes für nachhaltige urbane Mobilität erkannt hat. In vielen Bundesländern oder Städten gibt es Kaufprämien.
Wir haben auf dieser Seite die für unsere Region relevanten Förderungen zusammengefasst. Solltest du nicht in der Nähe wohnen, schau doch mal bei Cargobike Jetzt auf der Website. Dort sind viele Kaufprämien aufgeführt.
Für Privatleute
Förderung der STAWAG
1. Was fördern wir?
− Wir fördern fabrikneue Elektro-Motorroller mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis
zu 80 km/h
− Wir fördern fabrikneue Elektro-Lastenräder. Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte
Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche etc.). Pedelecs mit angebauten Sattel-
taschen o. Ä. gelten nicht als Lastenräder.
− Sowohl E-Roller als auch E-Lastenräder müssen für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet
und zugelassen sein.
− Nicht förderfähig sind Fahrzeuge, die unter die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKVO) fal-
len (z. B. E-Scooter, Segways, Hoverboards etc.)
2. Wie fördern wir?
− E-Roller und E-Lastenräder fördern wir mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaf-
fungskosten (brutto) bis max. 300 Euro.
− Den Förderbetrag erhalten Sie per Überweisung auf das bei der STAWAG hinterlegte Konto.
− Pro Kundennummer ist die Förderung auf ein Fahrzeug begrenzt.
− Die Förderung kann einmal alle vier Jahre beantragt werden.
3. Wen fördern wir?
Folgende Bedingungen erfüllen Sie, wenn Sie eine Förderung beantragen wollen:
− Sie besitzen einen E-Roller/ein E-Lastenrad, dessen Kauf-/Leasingbeleg nicht älter als 1 Mo-
nat ist. Käufer/in und Vertragspartner/in müssen identisch sein.
− Sie sind Stromkunde der STAWAG und haben zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Rech-
nungen der STAWAG vollständig beglichen.
− Unsere Förderprogramme gelten im gesamten Postleitzahlen-Gebiet 52XXX.
Förderung der Stadt Aachen
Antragsberechtigung
Gefördert werden Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem
im Haushalt lebenden Kind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
• Erstwohnsitz in Aachen
• mindestens ein Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt
Davon abweichend werden auch Personen gefördert, die nach eingehender individueller Prüfung und
Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten für eine Förderung in Frage kommen. Als Beispiele seien hier
genannt:
• Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, auch wenn die zu befördernde Person das
Alter von 18 Jahren überschritten hat.
• Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen.
• Förderung von Antragsstellenden mit besonderer Multiplikatorwirkung, wie beispielsweise
Beschäftigte in der Kindesbetreuung, wenn das Rad nachweislich auch im Rahmen der Tätigkeit
eingesetzt wird
Fördergegenstand: Lastenräder
Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei– oder dreirädrigen, serienmäßigen Lastenrades, welches mehr
Ladevolumen bzw. –gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim
Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen
erfüllen:
• verlängerter Radstand von mindestens 130 cm bei zweirädrigen Lastenrädern
• Zulassung für mindestens 45 kg Zuladung (ohne Fahrer)
• Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem Lastenrad verbunden ist, mit einem Transportvolumen von
mindestens 70 Litern
Abweichend davon werden auch so genannte Longtails/ Backpacker gefördert, wenn diese über eine
unlösbar mit dem Lastenrad verbundene Ladefläche verfügen oder fahrzeugtypische Komponenten gekauft
werden, welche auch diese Räder zum Einsatz als Lastenrad befähigen. Dazu gehört bspw. die Kombination
eines festverschraubten Transportbehälters am Lenker mit mehreren Kindersitzen hinter dem Fahrersitz.
Räder die nur Platz für einen Kindersitz auf dem Gepäckträger bieten, sind nicht förderfähig.
Die Stadt Aachen behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen, wenn die Befähigung zum Lastenrad
nicht oder nicht eindeutig einzuordnen ist.
Gefördert werden zulassungs– und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit oder ohne batterieelektrischer
Tretunterstützung. E–Lastenräder dürfen eine maximale Motorleistung von 250 Watt nicht überschreiten
Fördergegenstand: Anhänger
Gefördert wird der Kauf eines ein– oder zweirädrigen Lasten–/ Kinderanhängers mit und ohne elektrischen
Antrieb
Förderhöhe der Stadt Aachen:
- Einkommensgruppe
Jahreseinkommen - 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen
- 28.000€
- 40.000€
- 54.000€
- 68.000€
- 87.000€
- 105.000€
- 120.000€
- über 120.000€
- Förderhöhe E-Lastenrad
- 2500€
- 2200€
- 2000€
- 1600€
- 1200€
- 800€
- 300€
- 0€
- Förderung Lastenrad unelektrisch
- 1250€
- 1100€
- 1000€
- 800€
- 600€
- 400€
- 150€
- 0€
- Förderhöhe Fahrradanhänger
- 400€
- 350€
- 300€
- 200€
- 100€
- 100€
- 0€
- 0€