Für wen?
Familien, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Erstwohnsitz in Aachen
- mindestens ein Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt
Zusätzlich werden Antragsgemeinschaften mit mindestens drei Antragstellenden gefördert. Die/der Hauptantragsstellende muss alle genannten Kriterien erfüllen, die Nebenantragsstellenden müssen ihren Erstwohnsitz in Aachen haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei- oder dreirädrigen, serienmäßigen Lastenrades, welches mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann. Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund und führt zu einer speziellen Bauform. Es muss daher folgende Voraussetzungen erfüllen:
- verlängerter Radstand von mindestens 130 cm bei zweirädrigen Lastenrädern
- Zulassung für mindestens 40 kg Zuladung (ohne Fahrer)
- Transportmöglichkeit, die nicht ablösbar mit dem Lastenrad verbunden ist, mit einem Transportvolumen von mindestens 140 Litern und/ oder zwei festverbaute Kindersitze
Abweichend davon werden auch sogenannte Longtails/Backpacker gefördert, sofern für diese Lastenräder fahrzeugtypische Komponenten gekauft werden, welche auch diese Räder zum Einsatz als Lastenrad befähigen und sich dadurch eindeutig von einem normalen Pedelec unterscheiden.
Dazu gehört bspw. die Kombination eines festverschraubten Transportbehälters am Lenker mit einem oder mehreren Kindersitzen hinter dem Fahrersitz. Ein einfacher Kindersitz reicht zur Erlangung der Förderfähigkeit nicht aus. Die Stadt Aachen behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen, wenn die Befähigung zum Lastenrad nicht oder nicht eindeutig einzuordnen ist.
Wieviel?
- Der Kauf eines E-Lastenrades wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.600 Euro gefördert.
- Beim Kauf eines Lastenrades ohne elektrische Unterstützung beträgt der Zuschuss 1.000 Euro
Bevor ihr den Antrag stellen könnt, müsst ihr bei uns ein Angebot anfordern, das ihr dann mit dem Antrag zusammen einreicht.
Antragstellung ab 1.6.22 wieder möglich!
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