Cargobike Kaufprämien/Förderungen

Lastenräder liegen im Trend – und das zu Recht! Nicht nur sind sie praktisch für den Alltag, sondern auch ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Auch die Politik hat dies erkannt und fördert den Gebrauch von Lastenrädern, sowohl privat als auch gewerblich.

Die gute Nachricht: Viele Bundesländer und Kommunen unterstützen den Kauf von Lastenrädern mit finanziellen Anreizen.

Wir haben für dich unten zusammengefasst, welche Fördermöglichkeiten es in Aachen gibt.

Wohnst du nicht in der Nähe? Auf cargobike.jetzt findest du eine Deutschlandkarte mit allen aktuellen Förderungen.

Für Privatleute

Förderung der Stadt Aachen

Wer kann gefördert werden?

  • Familien: Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • Lebenspartnerschaften: Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • Alleinerziehende: Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • Besondere Fälle: Schwerbehinderte, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Multiplikatoren (z.B. Erzieher)

Was wird gefördert?

  • Neue Lastenräder: Zwei- oder dreirädrige Lastenräder mit mindestens 45 kg Zuladung und 70 Litern Transportvolumen
  • Longtails/Backpacker: Nur wenn sie eine feste Ladefläche haben oder spezielle Anbauteile für den Lastentransport
  • Anhänger: Ein- oder zweirädrige Lasten- oder Kinderanhänger mit oder ohne elektrischem Antrieb

Wichtige Bedingungen:

  • Erstwohnsitz in Aachen
  • Förderung kann abgewiesen werden, wenn das Rad nicht eindeutig als Lastenrad eingestuft werden kann
  • E-Lastenräder dürfen maximal 250 Watt haben

Zusätzliche Informationen:

  • Es können auch spezielle Fälle gefördert werden, wie z.B. Transporträder für Schwerbehinderte oder Spezialräder für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
  • Die Stadt behält sich das Recht vor, Förderanträge abzulehnen.

Förderhöhe der Stadt Aachen:

  • Einkommensgruppe
    Jahreseinkommen
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • 28.000€
  • 40.000€
  • 54.000€
  • 68.000€
  • 87.000€
  • 105.000€
  • 120.000€
  • über 120.000€
  • Förderhöhe E-Lastenrad
  • 2500€
  • 2200€
  • 2000€
  • 1600€
  • 1200€
  • 800€
  • 300€
  • 0€
  • Förderung Lastenrad unelektrisch
  • 1250€
  • 1100€
  • 1000€
  • 800€
  • 600€
  • 400€
  • 150€
  • 0€
  • Förderhöhe Fahrradanhänger
  • 400€
  • 350€
  • 300€
  • 200€
  • 100€
  • 100€
  • 0€
  • 0€

Förderung der STAWAG

Was wird gefördert?

  • Fabrikneue E-Lastenräder: Das Rad muss eine serienmäßige Transportmöglichkeit haben und für den Straßenverkehr zugelassen sein.
  • Höchster Zuschuss: 10% der Anschaffungskosten (maximal 300 Euro).

Wer wird gefördert?

  • STAWAG-Kunden: Alle, die ihren Strom von der STAWAG beziehen und ihre Rechnungen bezahlt haben.
  • Kürzlich erworbene E-Lastenräder: Der Kaufbeleg darf nicht älter als einen Monat sein.

Wie funktioniert die Förderung?

  • Antrag stellen: Nach dem Kauf des E-Lastenrades innerhalb eines Monats bei der STAWAG beantragen.
  • Auszahlung: Der Förderbetrag wird auf das bei der STAWAG hinterlegte Konto überwiesen.
  • Beschränkungen: Pro Kunde und alle vier Jahre ist nur ein Antrag möglich.

Wichtige Punkte:

  • Regional begrenzt: Die Förderung gilt nur für Kunden im Postleitzahlenbereich 52XXX.
  • Nachweis: Ein aktueller Kaufbeleg ist zwingend erforderlich.
  • Bezahlung: Alle STAWAG-Rechnungen müssen beglichen sein.

Für Gewerbetreibende

NRW Förderung (progres.nrw)

Zeitraum: 01.10.2018 bis 31.12.2025

Zielgruppe:

  • Unternehmen: Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften
  • Kommunen: Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Fördergegenstand:

  • E-Lastenräder: Mit Pedelec-Antrieb und einer Nutzlast von mindestens 70 kg ohne Fahrer.
  • Spezielle Anforderungen: Verlängerter Radstand oder eine fest installierte Transportmöglichkeit.

Förderhöhe und -anzahl:

  • Unternehmen: Maximal 30% der Anschaffungskosten, höchstens 2100€ pro Fahrrad. Maximal 5 Fahrzeuge pro Jahr und Unternehmen.
  • Kommunen: Maximal 60% der Anschaffungskosten, höchstens 4200€ pro Fahrrad. Maximal 5 Fahrzeuge pro Jahr und Kommune.

Wichtige Hinweise:

  • De-minimis-Beihilfen: Für Unternehmen gelten Beschränkungen bezüglich der insgesamt möglichen Förderungen in drei Steuerjahren.
  • Weitere Informationen: Auf der angegebenen Infoseite finden Sie detaillierte Informationen und Antragsformulare.